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AGB & KONTAKT

Gerne stehen wir Dir bei Fragen zur Verfügung...

"ICH WAR NOCH NICHT

ÜBERALL,

ABER ES IST

AUF MEINER LISTE."

 

Susan Sontag

Allgemeine Vermietbedingungen.

àvido Rentals operacion S.L. 

Carrer Sant Lluis 75a

07459 Son Serra de Marina, Illes Balears

CIF: ES-B16641912

(nachfolgend àvido, àvido Rentals oder Vermieterin genannt)

Für eine in Preisgruppen und Mietobjektypen gegliedierte vereinbarte Nutzungsdauer übernimmt der Mieter Mietobjektypen in sein Besitz und kann diese in eigener Verantwortung führen. Die Anmietung erfolgt in Spanien und kann durch den Mieter auch innerhalb der Europäischen Union (nachfolgend auch EU genannt) in eigener Verantwortung genutzt werden. Ist diese der Fall, stellt die Vermieterin dem Mieter Mietobjektypen je Preisgruppen innerhalb der EU durch eigene oder dritte Logistiknetzwerke zur Verfügung.


A: Maschinen und Gerätezustand


1. Reparaturen & Betriebsmittel
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt schonend und fachgerecht zu behandeln und wie sein eigenes Eigentum zu führen.

Alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die Instruktionen der Mitarbeiter zu beachten. Er weist Mitarbeiter selbsttätig auf von ihm entdeckte Mängel oder Schäden. Die Mieter der Vermieterin sind grundsätzlich Nicht alkoholisiert oder stehen nicht unter Einfluss von anderen Sinnes-beeinträchtigen Mitteln.

2. Mietobjekte
Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Sicherheit des Mietobjektes oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkosten in Höhe von 30 EUR beauftragen.

3. Batterieladung / Tankregelung / Akkumulatoren
1. Dem Mieter wird das Mietobjekt mit voller Batterieladung (voller Tank) übergeben. 

 

2. Der Mieter kann das Mietobjekt während der Mietzeit entladen und ohne zutun weiterer Kosten zurückgeben..


B: Reservierungen, Widerrufsrecht, Stornierungen.


Buchungen zum Prepaid Tarif


1. Reservierungen 
sind nur für Preisgruppen, nicht für Mietobjekttypen verbindlich.
Übernimmt der Mieter das Mietobjekt nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

2. Die maximale Anmietdauer
bei einer Buchung zum Prepaid Tarif beträgt 7 Tage.
Bis zu einer Stunde vor Mietbeginn ist eine Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 20 EUR, zzgl. einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglich gewählten Tarif und dem geänderten Tarif, möglich. Eine Umbuchung von einem Prepaid Tarif zu einem Nicht Prepaid Tarif ist nicht möglich.
Zudem kann der Anmiet- und/oder Rückgabeort nicht auf Orte außerhalb des bei Reservierung angegebenen Anmiet und/oder Rückgabelandes umgebucht werden.

 

a: Stornierungen von Buchungen
Stornierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Mietobjekttypen verbindlich,

C: Folgen der Stornierung
Der Mieter kann eine Buchung bis 30 Tage vor Mietbeginn stornieren und hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietvorauszahlung (inkl. Gebühren und Extras)

Im Falle einer Stornierung ab 29 Tage vor Mietbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung der geleisteten Mietvorauszahlung (inkl. Gebühren und Extras), es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Stornierung keine oder niedrigere Kosten im Zuge der Stornierung bei der Vermieterin angefallen sind.  In diesem Fall wird dem Mieter ein Gutschein in Form einer übertragbaren Voucher ID von der Vermieterin aus Kulanz angeboten.


b.: Rückerstattungen von Kaution, Gebühren und Extras
Sämtliche Anteile der Vorauszahlung wie Kautionen einschließlich der den Mietpreis inkl. etwaig gebuchter Extras und Gebühren wird frühestens zehn Werktagen nach Stornierungsdatum zurückerstattet werden. Es gelten Unter B: Reservierungen, Buchungen zum Prepaid Tarif mit Ziffer 3. Rückerstattung bereits geleisteter Mietvorauszahlung sowie D. der Allgemeinen Vermietungsbedingungen.

Stornierungen können online
oder schriftlich erfolgen und sind zu richten an

àvido Rentals operacion S.L.

Carrer Sant Lluis 75a

07459 Son Serra de Marina

 

E Mail: avido.rentals@gmail.com


Sollte die Buchung aufgrund von
c. höherer Gewalt

wie Unwetter, zu starkem Wellengang oder Gewitter storniert werden können, so kann diese bei Verfügbarkeit flexibel auf einen anderen Tag verschoben werden. Über das Stattfinden einer Buchung bei den o. g. Einwirkungen entscheidet die avido Rentals oder dessen Beauftragte.. Sollten Umbuchung auf einen anderen Tag aufgrund wichtigster Interessen oder dem befristetem Zeitraum des Aufenthalts im Aufenthaltsgebiet Mallorca geschuldet nicht möglich sein, erhält der Mieter eine übertragbare unbegrenzte Gutschrift über den gesamten Preis in Form einer Voucher ID.

Bei Buchungen zum Prepaid Tarif ist die Anrechnung von Gutscheinen oder Wertguthaben auf den Mietpreis weder während noch nach der Buchung möglich, sofern die auf dem Gutschein vermerkten Bedingungen nicht ausdrücklich eine Einlösung bei Buchungen zum Prepaid Tarif zulassen und der Gutscheinwert bereits während der Buchung zum Abzug gebracht wird.

Für Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über eine Homepage, App, EMail, Telefon u.a.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
 

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

àvido Rentals operacion S.L.

Carrer Sant Lluis 75a

07459 Son Serra de Marina


E-Mail: avido.rentals@gmail.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


D. Vorzulegende Dokumente bei Mietobjektabholung

Berechtigte Mieter, zulässige Nutzungen und Fahrten

1. Der Mieter muss bei Übergabe des Mietobjekts zur Führung des Mietobjekts erforderlichen geistigen gesunden Zustand sein, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass und die gültige Voucher ID vorlegen.

2. Im Falle von Buchungen zum Prepaid Tarif muss das bei Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Mietobjekts diese Dokumente nicht vorlegen, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten;


3. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Darüber hinaus gelten für bestimmte Mietobjektgruppen Beschränkungen hinsichtlich des Alters. Eine Auflistung der Alters und Fahrbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website von Avido, in den Avido Stationen eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Das Mietobjekt darf nur von dem Mieter bzw. bei Firmenkunden von dem im Mietvertrag angegebenen Benutzern geführt werden. Sofern das Mietobjekt von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung auf der Website von Avido, in der Avido Station eingesehen oder telefonisch erfragt werden.
 

4. Das Mietobjekt darf nur in Küstennähe benutzt werden. Den Mariamen Regeln und Gepflogenheiten sind Folge zu leisten. Respect the Coast!

5. Fahrgebiete:
Der Mieter darf das Mietobjekt nur in Fahrgebiete und innerhalb dieser nur in Regionen führen, für welche die Mietobjekte zugelassen und versichert sind. Führt der Mieter außerhalb des Fahrgebiets, wird er aufgefordert, Mietobjekte im nächstgelegenen angemessenen Hafen/Möglichkeit zu führen und zu verlassen. Steht diese Vertragsbeendigung an, hat der Mieter  keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution. Aufkommende Kosten für entstandene Schäden und der Rückführung in den Heimathafen oder Ortes der Vermieterin. trägt der Mieter. Das allgemeine versicherte Fahrgebiet ist der spanische Mittelmeerraum.

6. Obhutspflichten und Benutzungsrechte.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,

Der Mieter vertritt Handeln des jeweiligen Nutzers wie sein eigenes.


7. Ausgeschlossen Nutzungen
sind für Wettkampf Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.


8. Der Mieter ist verpflichtet Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.


9. Je nach Mietobjektkategorie ist eine Nutzung von Mietobjekten für bestimmte Länder untersagt. Eine Auflistung der Länder, in denen die jeweiligen Mietobjektkategorien nicht genutzt werden dürfen, kann vor Reservierung auf der Webseite von avido
und in der avido Station eingesehen oder telefonisch erfragt werden.


Darüber hinaus sind die Länder, in denen das betreffende Mietobjekt nicht
genutzt werden darf, im Mietvertragsaufdruck aufgeführt.


10. Zuwiderhandlungen
gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1.2,3,4,5,6,7,8,9 oder 10 berechtige die Vermieterin zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der avido auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1.2.,3, 5 oder 7 entsteht, bleibt unberührt.

E: Beschreibungen von Erlebnissen

(1) àvido Rentals ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. àvido Rentals bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website.

(2) Die Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.

(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell gemäß den Angaben in der jeweiligen Erlebnisbeschreibung in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Erlebnisse können nicht ausgeschlossen werden.

(4) Die àvido Rentals Merchandising-Produkte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den auf dieser Website enthaltenen Fotografien der àvido Rentals Merchandising-Produkte abweichen.

F: Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis

(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website entnehmen.

(2) Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen.

Diese Informationen sind von Ihnen direkt einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, gelten §2. Absatz a-c dieser AGB.

(3) Körperliche Behinderungen

àvido Rentals begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Preisgruppen und Mietobjekttypen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren.

G: Gewährleistung

(1) Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.


I: Mietpreis


1. Wird das Mietobjekt nicht an derselben Vermietausgabe zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Kosten für Akkumulatoren und/oder Wechelakku- Ladungen und, Servicegebühren sowie aus Dienstleistungs- und Transportgebühren Zustellungs- und Abholungskosten. Ein etwaiger Regionszustellzuschlag wird auf den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben.

Sonderpreise und  Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt).

3. Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren zuzüglich der Kosten für Betanken und Energiekosten gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

Die gültige Preisliste liegt in der Station / Zustellfahrzeug aus.

Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station/ zentraler Lieferort als Ort der Mietobjektrückgabe bei Mietende vereinbart.


Als Einwegmiete wird nachfolgend ein Mietvertrag bezeichnet, in dem als Ort der Rückgabe eine Station vereinbart ist, die von der Station abweicht, an der das Mietobjekt an den Mieter übergeben wurde. Wird bei einer Einwegmiete das Mietobjekt an einer anderen Station als der im Mietvertrag als Rückgabeort vereinbarten Station abgegeben, hat der Mieter eine Location Charge in Höhe von 29,99 EUR (inkl. MWSt) zu entrichten. Wird bei einem Mietvertrag, in dem als Ort der Übergabe und Rückgabe dieselbe Station vereinbart sind, das Mietobjekt an einer davon abweichenden Station abgegeben, so hat der Mieter eine Location Charge in Höhe von 29,99 EUR (inkl. MWSt) und eine zusätzliche Einweggebühr gemäß der bei der Anmietung gültigen Preisliste zu entrichten.

J: Fälligkeit, elektronische Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution) fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Personen. Unfall. Schutz
 

1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten, etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Mietobjektabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.


Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig, bei Buchungen zum Prepaid Tarif bereits bei Abschluss der Buchung. Im Falle von Auslandsbuchungen zum Prepaid Tarif ist die Vermieterin grundsätzlich lediglich als Inkassobevollmächtigte beim Einzug des bei Abschluss der Buchung fälligen Mietpreises tätig.


2. Beträgt die Mietdauer mehr als 7 Tage, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 8 Tagen zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnittes von 8 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.

K. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und die Vermieterin eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte Email Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird die Vermieterin die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird,  in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang  verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern die Vermieterin nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder die Vermieterin die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.


Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Vermieterin übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist die Vermieterin berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter. Sofern dem Mieter von der Vermieterin Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er die Vermieterin hierüber unverzüglich zu informieren.


L: Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten.


Die Höhe der Kaution ist von der Preisgruppe des gemieteten Mietobjekts abhängig (z.B. Mietobjektgruppe flex e. SUP; die Kaution beträgt 500,00 Euro).

 

1. Die Mietobjektgruppe eines Mietobjekts kann jederzeit online unter www.avido-rentals.com ermittelt oder telefonisch oder in einer jeden Avido Station erfragt werden. Die Mietobjektgruppe ist zudem in der Reservierungsbestätigung und dem Mietvertrag aufgeführt.

Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die Vermieterin kann ihren Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

 

2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung 
(Kaution) dem Zahlungsmittel, insbesondere der Kreditkarte, Debitkarte oder Maestro Karte, des Mieters belastet. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.


M: Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.


1. Gibt der Mieter das Mietobjekt oder Mietobjektzubehör auch unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

2.Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 7 Tagen)
gilt zusätzlich zu den Ziffern 1. bis 5. dieses Abschnitts folgendes:

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt im Falle der Erreichung des im Mietvertrag angegebenen. Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Zeitraum  um mehr als 100 Min überschreitet und/oder das Mietobjekt nach dem im Mietvertrag angegebenen Datum zurückgibt, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5000, verpflichtet; dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Erreichung der im Mietvertrag angegebenen Dauer vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erhält der Mieter bei Rückgabe des Mietobjekts für die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatz-Mietobjekt.

N: Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.


Die Vermieterin kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters nicht eingelöste Bankeinzüge / Schecks, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege des Mietobjektes, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch, Missachtung der Vorschriften über den Einsatz der Mietobjekte, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher Schadensquote.


2. Sofern zwischen Vermieterin und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und die Vermieter in zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann sie auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls ihr die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter ein Mietobjekt vorsätzlich beschädigt; der Vermieter in einen am Mietobjekt entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht; der Vermieter in vorsätzlich einen Schaden zufügt; mit Mietzahlungen in Gesamthöhe von wenigstens einer Stundenmiete mehr als fünf Bankarbeitstage im Verzug ist; ein Mietobjekt bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.


3. Kündigt die Vermieterin einen Mietvertrag,

ist der Mieter verpflichtet, die Mietobjekte, sämtlichem Zubehör und  aller Mietobjektteile unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.



O: àvido Extras, Services, Versandkosten, Lieferbeschränkungen

 

1. Der Mieter nimmt bei Inanspruchnahme des Avido Extras und Services das Angebot zur persönlichen Anmietung aus Deutschland durch selbsttätigen Ausdruck eines entsprechenden Mietvertrages sowie mit Übergabe des Mietobjektschlüssels entweder am Avido Lieferfahrzeug oder am vereinbarten Ort an.

 

Die Vermieter kann eigene Unternehmen, beauftragte fremde Unternehmen oder dessen Vertreter einsetzen um das Zuteilungsverfahren des Mietobjektyps durchzuführen. Die Zuteilungsbeauftragung und das Gestellungsverfahren vor Ort liegt in der vollen Obliegenschaft der Mieters und ist im bereits Mietpreis enthalten, insofern der Mieter die Preisgruppe und Mietobjekttyp entgengen nimmt.

2. Der Mieter erkennt bei Inanspruchnahme des Avido Extra Service den Mietvertrag. den er bei jeder Anmietung erhält, auch ohne Unterschriftsleistung für sich als verbindlich an.


3. Der Mieter versichert ausdrücklich,
dass er bei Abschluss der Mietverträge im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Er verpflichtet sich, die Vermieterin über alle Änderungen, hinsichtlich seiner Erlaubnis, seiner Anschrift, in seiner im Master Agreement benannten Kreditkarte bis zum Abschluss des jeweiligen Folgemietvertrages in Kenntnis zu setzen.

P: Einzugsermächtigung des Mieters

1. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin
sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

Q: Datenschutzklausel
1. Die Avido Rentals ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden für Zwecke der Vertragsbegründung, durchführung oder -beendigung von der Avido oder einen durch sie mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber der Onlineanwendung im Falle der Ziffer I.5 sowie im Falle der Ziffern I.3. und I.5. an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung solcher Gebühren, Kosten, Gebühren oder Buß und Verwarnungsgelder. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.


R. Hinweis gemäß Art. 21 DSGVO:

Der Mieter kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt oder Meinungsforschung widersprechen und /oder online unter (https://www.avido-rentals.com/gdpr) einen Bericht über personenbezogene Daten gemäß General Data Protection Regulation (GDPR) anfordern.

Der Widerspruch ist zu richten an:
Mail an: avido.rentals@gmail.com

S: Allgemeine Bestimmungen

1.  Die Aufrechnung gegenüber Forderungen
der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers oder dessen Erziehungsberechtigten.

 

3. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. </p>
Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

 

4. Die Europäische Kommission 
hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die Avido Rentals nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

T: Gerichtsstand, Schriftform

 

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

2. Gerichtsstandist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist Spanien, Islas Baleares, Santa Margalida

U: Ergänzende Bestimmungen für die Nutzung der Avido Online Applikationen & Forum.

Der Mieter bestätigt mit seiner elektronischen Anmeldung unsere Nutzungsbestimmungen mit den Geltungsbereichen 1, bis einschließlich 8.

welche der Mieter online über (aviodo-rentals.com/Nutzungsbestimmungen) erlesen kann.

Widerspruch ist zu richten an:

Mail an: avido.rentals@gmail.com

V: Änderung dieser AGB

(1) àvido Rentals behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte Sie eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, sofern sie aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich ist, die àvido Rentals nicht veranlasst hat und auf die àvido Rentals keinen Einfluss hat.

 

(2) Für Änderungen wesentlicher Regelungen dieser AGB nach Vertragsschluss, insbesondere solcher über Art und Umfang der Leistungen, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen für Sie zumutbar sind, aufgrund technischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte (z.B. Partner), von denen àvido Rentals Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Jochen Schweizer Ihnen die Änderung in Textform mitteilt und Sie der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist widersprechen. àvido Rentals wird Sie in dieser Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs unterrichten.

(3) Im Übrigen gelten die auf dieser Website von àvido Rentals abrufbaren AGB und Nutzungsbestimmungen in der jeweiligen Fassung, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bezüglich einer Änderung bedarf.

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